Die Energieberatung ist ein wichtiger Baustein für den Neubau von Niedrigenergiehäusern, die Sanierung von bestehenden Gebäuden zu energieeffizienten „Wohlfühlhäusern“ und die fachgerechte Umsetzung von Einzelmaßnahmen. In der Energieberatung werden individuelle Vorschläge erarbeitet, um Ihre Immobilie energieeffizient und zukunftssicher zu gestalten. In Absprache mit Ihnen, werden Konstruktionen, Materialien und Anlagentechnik aus den zahlreichen am Markt verfügbaren Systemen ausgewählt und die Voraussetzungen für öffentliche Fördermittel geprüft. Im Rahmen der Fachplanung und Baubegleitung bekommen Sie die unterschriebenen Berechnungsunterlagen zum GEG-Nachweis für Ihre Baubeginnsanzeige. Die Erfüllungserklärung nach § 92 GEG (Gebäudeenergiegesetz) kann damit auf dem Formular zur Baubeginnsanzeige bestätigt werden. |
Die Fachplanung und Baubegleitung für ein neues Effizienzhaus nach BEG umfasst z. B.
- die programmgemäße Umsetzung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude
- das energetische Gesamtkonzept für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik
- die Effizienzhaus-Berechnung
- die Berechnung der Einsparungen des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Endenergiebedarfs sowie der CO2- und Treibhausgas-Reduktion
- die Erstellung des Wärmebrückenkonzepts,
- die Erstellung des Luftdichtheitskonzepts
- die Erstellung des Nachweises zum sommerlichen Wärmeschutz
- die Erstellung des Lüftungskonzepts
- die Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung (anhand von Angeboten oder Kostenschätzung)
- die „Technische Projektbeschreibung (TPB)“ für die geplante Effizienzhaus-Stufe erstellen
- den Antrag auf Förderung stellen (falls gewünscht)
- die Mitwirkung bei der Ausschreibung beziehungsweise Angebotseinholung und die Überprüfung der Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen
- die Übergabe der für den Effizienzhaus-Nachweis relevanten Gebäudeparameter hinsichtlich des baulichen Wärmeschutzes und der Anlagentechnik an die Fachplaner beziehungsweise die ausführenden Unternehmen
- die Durchführung der für das Vorhaben angemessene Anzahl von Baustellenbegehungen, zur Sichtprüfung der im Effizienzhaus-Nachweis berücksichtigten energetischen Maßnahmen und deren Parameter
- die Prüfung der eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit den in der Effizienzhaus-Berechnung berücksichtigten energetischen Maßnahmen
- die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung, soweit für den Effizienzhaus-Nachweis relevant
- die Prüfung der Einregulierung der energetischen Anlagentechnik und der Durchführung des hydraulischen Abgleichs
- die Prüfung der Übergabe der energetischen Anlagentechnik (technische Einweisung des Bauherrn)
- die Dokumentation der energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme
- den „Technischen Projektnachweis (TPN)“ für die umgesetzten Effizienzhaus-Stufe erstellen
- den Bauherrn hinsichtlich des Einsatzes zukunftssicherer Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 bei Einsatz von Wärmepumpen und Kältemaschinen beraten